Willkommen Steuervorteile
Das Ansverus-Haus PS... Ein Angebot
Die Stiftung Impressum / Kontakt


Für alle Personen, die eine Stiftung wie unsere durch ihre Zuwendungen fördern, bieten sich besondere und nur auf Stiftungen bezogene
steuerliche Vorteile an:

1. Zusätzlich zu den steuerlich absetzbaren Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke können Zuwendungen an Stiftungen bis zu 20.450 Euro im Jahr als Sonderausgaben von dem zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.

Für Großspender über 25.565 Euro besteht auch die Möglichkeit, die steuerliche Absetzbarkeit auf maximal sieben Jahre zu verteilen.

2. Die Erbschaftsteuer kann verringert oder ganz eingespart werden,
wenn innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Steuer Geldbeträge oder Vermögensgegenstände aus dem Nachlass des Erblassers einer gemeinnützigen Stiftung zugewendet werden.
Falls keine Erben vorhanden sind, kann natürlich auch das gesamte Erbe
der Stiftung vermacht werden.

 

 
Das  Ziel der Stiftung, diesen Ort der Stille und der geistlichen Begleitung zu stärken und die Weiterführung zu sichern,  kann mit Ihrer Zustiftung oder Spende erreicht werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse, und  freuen uns, sie bald einmal
persönlich im Ansverus-Haus begrüßen zu dürfen.

Wenn Sie weitere Fragen, Wünsche oder Anregungen haben,
rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns eine E-Mail.

Auf Wiedersehen!